Zulassungen
Unsere Klinik ist bei den einzelnen Heilverfahren zugelassen für folgende Indikationen:
Anschlussheilbehandlungen (AHB) / Anschlussrehabilitation (AR)
04 Degenerativ rheumatische Erkrankungen (orthopädische Erkrankungen)
- Anlass: Unmittelbar nach einem Krankenhausaufenthalt wegen einer Operation am Bewegungsapparat oder einer schweren Erkrankung
- Ziel: Verloren gegangene Körperfunktionen oder Fähigkeiten wiedererlangen oder ausgleichen, damit Sie bestmöglich mit den Anforderungen des täglichen Lebens zurechtkommen
- Antrag: Stellt der behandelnde Arzt im Krankenhaus
Stationäre Rehabilitationsmaßnahmen gemäß § 40 Abs. 2 SGB V
03 Entzündlich rheumatische Erkrankungen
04 Degenerativ rheumatische Erkrankungen (orthopädische Erkrankungen)
- Anlass: Chronische Erkrankung und Schmerzen mit Beeinträchtigung oder drohender Beeinträchtigung im Alltagsleben
- Ziel: Bestehende Krankheit heilen, Krankheitsbeschwerden lindern, Verschlimmerung der Krankheit verhindern, Pflegebedürftigkeit abwenden
- Antrag: Stellt Ihr behandelnder Arzt (Hausarzt, Orthopäde etc.)
Medizinische Vorsorgemaßnahmen gemäß § 23 Abs. 4 SGB V
- Anlass: Geschwächte Gesundheit
- Ziel: Eine in absehbarer Zeit drohende Krankheit verhindern und Hilfe zur Selbsthilfe geben, damit Sie eigenverantwortlich Ihre Gesundheit stärken können, Pflegebedürftigkeit vermeiden
- Antrag: Stellt Ihr behandelnder Arzt (Hausarzt, Orthopäde etc.)
Ambulante Vorsorgeleistungen (früher „ambulante Badekur“ genannt) gemäß § 23 Abs. 2 SGB V
- Anlass: Gesundheitliche Belastung und hohe Wahrscheinlichkeit, ohne gezielte Präventionsmaßnahme zu erkranken; Orts- und Klimawechsel erforderlich
- Ziel: Erhalt und Stärkung der Gesundheit, Pflegebedürftigkeit vermeiden
- Antrag: Stellt Ihr behandelnder Arzt (Hausarzt, Orthopäde etc.)