Zulassungen

Unsere Klinik ist bei den einzelnen Heilverfahren zugelassen für folgende Indikationen:

Anschlussheilbehandlungen (AHB) / Anschlussrehabilitation (AR)
04 Degenerativ rheumatische Erkrankungen (orthopädische Erkrankungen)

  • Anlass: Unmittelbar nach einem Krankenhausaufenthalt wegen einer Operation am Bewegungsapparat oder einer schweren Erkrankung
  • Ziel: Verloren gegangene Körperfunktionen oder Fähigkeiten wiedererlangen oder ausgleichen, damit Sie bestmöglich mit den Anforderungen des täglichen Lebens zurechtkommen
  • Antrag: Stellt der behandelnde Arzt im Krankenhaus


Stationäre Rehabilitationsmaßnahmen gemäß § 40 Abs. 2 SGB V
03 Entzündlich rheumatische Erkrankungen
04 Degenerativ rheumatische Erkrankungen (orthopädische Erkrankungen)

  • Anlass: Chronische Erkrankung und Schmerzen mit Beeinträchtigung oder drohender Beeinträchtigung im Alltagsleben
  • Ziel: Bestehende Krankheit heilen, Krankheitsbeschwerden lindern, Verschlimmerung der Krankheit verhindern, Pflegebedürftigkeit abwenden
  • Antrag: Stellt Ihr behandelnder Arzt (Hausarzt, Orthopäde etc.)


Medizinische Vorsorgemaßnahmen gemäß § 23 Abs. 4 SGB V

  • Anlass: Geschwächte Gesundheit
  • Ziel: Eine in absehbarer Zeit drohende Krankheit verhindern und Hilfe zur Selbsthilfe geben, damit Sie eigenverantwortlich Ihre Gesundheit stärken können, Pflegebedürftigkeit vermeiden
  • Antrag: Stellt Ihr behandelnder Arzt (Hausarzt, Orthopäde etc.)

Ambulante Vorsorgeleistungen (früher „ambulante Badekur“ genannt) gemäß § 23 Abs. 2 SGB V

  • Anlass: Gesundheitliche Belastung und hohe Wahrscheinlichkeit, ohne gezielte Präventionsmaßnahme zu erkranken; Orts- und Klimawechsel erforderlich
  • Ziel: Erhalt und Stärkung der Gesundheit, Pflegebedürftigkeit vermeiden
  • Antrag: Stellt Ihr behandelnder Arzt (Hausarzt, Orthopäde etc.)