Kostenträger

Kostenträger für die in unserer Klinik durchgeführten Heilverfahren sind:

1. Für gesetzlich versicherte Patienten


Gesetzliche Krankenkassen
Unsere Klinik verfügt über einen Versorgungsvertrag gemäß § 111 SGB V Abs. 2 und ist damit Vertragspartner aller gesetzlichen Krankenkassen.


2. Für privat versicherte und beihilfeberechtigte Patienten

Private Krankenversicherungen
Die Klinik ist vom Verband der privaten Krankenversicherungen e.V. als gemischte Krankenanstalt gemäß § 4 Abs. 5 MB / KK anerkannt.
Des Weiteren liegt die Anerkennung als private Krankenanstalt gemäß § 30 GewO und als Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtung
nach § 107 Abs. 2 SGB V vor.

Beihilfefähigkeit
Demnach sind die in unserer Klinik erbrachten Leistungen gemäß § 6 oder § 7 der Beihilfenverordnung (je nach Bundesland) grundsätzlich beihilfefähig.  

Empfehlung für privat versicherte und beihilfeberechtigten Patienten:
Wir empfehlen Ihnen, die Übernahme der Kosten für eine stationäre Behandlung in unserer Klinik rechtzeitig vor Ihrem geplanten Aufnahmetermin mit Ihrer privaten Krankenversicherung bzw. Beihilfestelle zu klären.

Gerne informieren Sie unsere Mitarbeiterinnen zu Fragen zum jeweils gültigen Kostensatz.


3. Für Selbstzahler
Möchten Sie eine der oben genannten Heilverfahren ohne Inanspruchnahme eines Kostenträgers buchen? Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot.


Bei Fragen zur Kostenübernahme wenden Sie sich bitte an unsere Mitarbeiterinnen unter
der Telefonnummer 08362 / 889 190 oder per E-Mail an info@fachklinik-koenig-ludwig.de